Die kostenfreie Verlängerung des Vertrags ist rechtmäßig.
Das Landgericht Würzburg hat aktuell folgendes Urteil gefällt: Fitnessstudios dürfen Vertragslaufzeit gratis verlängern.
Es wurde entschieden, dass es keine wettbewerbswidrige Täuschung ist, wenn ein Fitnessstudio bei behördlicher Schließung des Fitnessstudios wegen Covid-19 Anordnungen den Kunden mitteilt, dass sich die Vertragslaufzeit kostenlos um den Zeitraum der Schließung verlängert. (Aktenzeichen 1 HK O 1250/20)
HYGIENEMASSNAHMEN
✔ Lüftungsanlage mit 4-fachem Luftwechsel pro Stunde. Kein Umluftbetrieb! Schwebende Aerosolwolken werden mit den Luftströmungen unserer Lüftungsanlage zuverlässig abgeführt.
✔ Desinfektionsmittel für Hände und Geräte sind vorhanden. Waschen und desinfizieren Sie Ihre Hände regelmäßig!
✔ Bitte immer ein großes Handtuch mitbringen und beim Training unterlegen.
✔ Genügend Trainingsfläche für alle. Die Vorgaben erlauben 1 Person pro 10 qm Trainingsfläche.
✔ KEINE Maskenpflicht beim Training.
✔ KEINE Beschränkung der Trainingszeit. Mit bewusster Steuerung der Studioauslastung werden wir auch weiterhin dafür sorgen, dass sich im Fitness Vorallgäu alle wohlfühlen.

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